Architekten nehmen bei Bauvorhaben eine Schlüsselposition ein. Bei Streitfällen sollte der Bauherr während und nach der Bauphase sein Recht kennen.
Gut geplant ist halb gebaut – doch oft ist unklar, ob der Architekt für reine Planungsleistungen Honorar erhalten soll. Während dieser meist darauf beharrt, erste Skizzen und Vorentwürfe vergütet bekommen zu müssen, anersehen viele Bauherren diese Tätigkeiten noch als kostenlose Werbezwecke zum Ziel des Auftragserhalts. Es ist immer eine individuelle Entscheidung eines Gerichts, wann die Akquise eines Architekten endet und die vereinbarte Tätigkeit beginnt.