Sowohl die Ehe als auch der Bau eines Hauses stellen große Lebensabschnitte dar. Nicht selten zerbricht eine Ehe. Das wirft auch finanzielle Fragen auf. Der Unterhalt, das Sorgerecht für die Kinder und der Vermögensausgleich müssen geregelt werden, sofern eine Gütergemeinschaft besteht. Die häufigste Eheform ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Sie liegt immer dann vor, wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.
Informationsbeschaffung
Auch wenn Ehen im Himmel geschlossen werden, wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Niemand möchte im Unklaren über den Stand seiner Beziehung sein. Auch eine entsprechende Orientierung über die Vermögensverhältnisse des Partners kann durchaus sinnvoll sein. Sie ist aber für den Partner, der von der Trennungsabsicht überrascht wird, selbst gar nicht so einfach. Hier professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann große finanzielle Verluste ersparen. Erfahrene und diskrete Detekteien wie ein Detektiv in Esslingen können dabei weiterhelfen. Diskretion ist dort ebenso garantiert wie die sorgfältige Ausbildung der Detektive.
Die Immobilie gehört einem Ehepartner alleine
Besitzen die Ehepartner oder einer von ihnen eine Immobilie, sind einige Punkte bei der Scheidung zu beachten. Eigentum, das schon vor der Eheschließung im Eigentum eines der beiden Partner war, fällt nicht unter den Zugewinnausgleich, das gilt auch für Wohneigentum. Auch für ein Haus oder eine Wohnung, die der Ehepartner schon vor der Eheschließung besessen hat, kann trotzdem ein Zugewinnausgleich fällig werden. Das gilt dann, wenn das Wohneigentum während der Ehe aus- oder umgebaut bzw. modernisiert wurde.
Gerade während einer längeren Ehe finden zahlreiche liebevolle Modernisierungen am gemeinsam bewohnten Eigenheim statt. Auch Sanierungsarbeiten vom Keller bis zum Dach werden notwendig. Der höhere Wert muss dann ausgeglichen werden. Entsprechend wird verfahren, wenn einer der Ehepartner während der Ehe ein Haus oder eine Wohnung erbt, und diese durch Baumaßnahmen an Wert gewinnt. Darüber hinaus sollten die Eheleute bedenken, dass ein Gericht auch dem Partner, dem die Immobilie nicht gehört, diese vorübergehend als Wohnung zuweisen kann, wenn er beispielsweise für sich und die gemeinsamen Kinder nachweislich keine geeignete, bezahlbare Wohnung findet. Während eines laufenden Scheidungsverfahrens braucht der Immobilien-Eigentümer die Zustimmung des Ehepartners zum Verkauf. Erst nach der abgeschlossenen Scheidung kann er wieder alleine über den Verkauf entscheiden.
Die Immobilie wurde während der Ehe erworben
Wird während der Ehe ein Haus gemeinsam gebaut, erfolgt das meist über eine Baufinanzierung, für die beide Ehepartner einen Kredit aufnehmen. Wenn beide Ehepartner diesen Vertrag unterschrieben haben, gilt jeder von ihnen als Gesamtschuldner, d. h. er muss den Kredit bedienen – gleichgültig, ob der andere seine Zahlungen eingestellt hat oder nicht.
Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs
Eine Art, den Zugewinn aufzuteilen, ist natürlich das Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Kann man sich nicht gütlich einigen, kann es zur Teilungsversteigerung kommen. Darüber hinaus kann einer der Partner den anderen auszahlen. Wenn beide im Haus bleiben wollen ist die Möglichkeit einer sogenannten Realteilung gegeben, bei der die Immobilie zu zwei getrennten Einheiten umgebaut wird. Dies setzt allerdings die baulichen Möglichkeiten dafür voraus und kann auch emotional sehr belastend werden. Auch eine Schenkung der Immobilie an die gemeinsamen Kinder ist eine Variante. Falls diese noch minderjährig sind, bedarf es allerdings der Zustimmung des Familiengerichts, da die Schenkung einer Immobilie mit Unterhaltskosten verbunden ist.
Die Fragen über das Sorgerecht sowie Unterhalt sind im Falle einer Scheidung tatsächlich noch belastender, wenn zusätzlich Ungewissheit vorherrscht, wie mit der gemeinsamen Immobilie vorgegangen werden sollte. Um eine optimale Lösung zu finden, sind fachliche Kenntnisse über Familienrecht essenziell. Aus diesem Grund ist es für Betroffene eine enorme Entlastung, sich an einen Rechtsanwalt für derartige Familienangelegenheiten wenden zu können.
Tatsächlich geht recht häufig eine Scheidung mit dem Verkauf der gemeinsamen Immobilie einher. Abgesehen davon sprechen auch viele andere Gründe für einen Immobilienverkauf. Zuvor ist es jedoch ratsam, eine professionelle Immobilienbewertung vornehmen zu lassen, da für die Bestimmung eines angemessenen Preises mehrere Faktoren eine Rolle spielen.