Die Liberalisierung der Strommärkte im Jahre 1999 führte im Laufe der letzten Jahre dazu, dass immer mehr Haushalte, ihren Stromanbieter wechselten. An sich überrascht dieses nicht, da die Intensivierung des Wettbewerbs ja gerade eines der Ziele dieser Maßnahme war und die Preisunterschiede bei den Stromtarifen ein gewisses Einsparpotenzial bieten. Allerdings wurde erst 2005 die Bundesnetzagentur eingerichtet, um den Zugang zu den Stromnetzen allen Stromanbietern zu ermöglichen. Eine weitergehende Forderung der EU-Wettbewerbskommission lautet, Erzeugung und Vertrieb des Stroms zu trennen.
Inhaltsübersicht
Billigstromanbieter mit Vorkasse-Stromtarifen
In der Tat hat sich der Strommarkt erheblich verändert und auch so genannte Billigstromanbieter hatten bislang auch keinen wirklich schlechten Ruf, was sich nun jedoch ändern könnte. Grund dafür ist der Anbieter FlexStrom, der nun mitsamt seiner Tochterfirmen OptimalGrün GmbH und Löwenzahn Energie GmbH Insolvenz angemeldet hat und über eine halben Million Kunden zwingt, ihren Strom künftig von einem anderen Anbieter zu beziehen. Auf jeden Fall sollten Flexstrom-Kunden ihre Rechte kennen und diese bei Bedarf auch durchsetzen. Grundsätzlich ist festzuhalten: Stromkunden, die Zahlungen an Flexstrom per Lastschrift haben einziehen lasssen sollten Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen. Sie haben das Recht binnen 6 Wochen das Geld zurückbuchen zu lassen.
Rechte der Stromkunden im Insolvenzverfahren
Für viele betroffene Haushalte sind dieses beunruhigende Nachrichten, denn die günstigen Flexstrom-Tarife waren häufig an Vorauszahlungen gebunden. Diese Vorauszahlungen sowie etwaige Bonusszahlungen können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – voraussichtlich am 01.07.2013 – beim Insolvenzverwalter (derzeit: Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von White & Case in Berlin) angemeldet werden. Die ehemaligen Flexstrom-Kunden erhalten dann automatisch alle erforderlichen Unterlagen, um ihre Forderungen geltend machen zu können.
Stromversorgung ist garantiert: Grundversorger übernehmen Stromlieferung
Auch als FlexStrom-Kunde muss keiner Angst haben, dass es vorübergehend zum Stromausfall kommt. Für die Ersatzversorgung sorgen die lokalen Grundversorger, die automatisch den Strom liefern. Diese melden sich schriftlich bei den betroffenen Kunden und teilen ihnen die Übernahme sowie die neuen kWh-Preise mit. Trotzdem empfehlen Verbraucherratgeber, FlexStrom auch nach der Übernahme durch den Grundversorger vorsichtshalber schriftlich zu kündigen. Selbstverständlich wird keiner gezwungen, beim automatisch zugewiesenen und meist vergleichsweisen teueren Stromlieferanten zu bleiben. Da es sich um eine so genannte Ersatzversorgung handelt, stehen jedem drei Monate zur Verfügung, in denen ohne das Einhalten einer Frist zu einem beliebigen Wunsch-Anbieter gewechselt werden kann. Selbst danach kann gewechselt werden, wobei die Kündigungsfrist in der Regel auf zwei Wochen festgelegt wird. Die Rechte der Stromkunden sind also relativ großzügig ausgelegt, so dass sie in relativ kurzer Frist zu einem günstigen Stromanbieter wechseln können. Mehr Info.
Preisvergleich der Stromanbieter für neuen Billigstrom
Um einen neuen Anbieter mit günstigen Tarifen zu finden, empfiehlt es sich, einen Preisvergleich der Stromanbieter näher unter die Lupe zu nehmen. Mit wenigen Klicks kann mittlerweile direkt online in Erfahrung gebracht werden, welche Anbieter die günstigsten Konditionen vorweisen beziehungsweise ob diese überhaupt in der jeweiligen Region aktiv sind. Nachdem Postleitzahl und geschätzter Jahresbedarf übermittelt wurden, werden direkt die preiswertesten Optionen aufgelistet, zu denen man wechseln könnte. Um Situationen wie bei Flexstrom glimpflicher ausfallen zu lassen sollten man sich als Kunde nicht unbedingt auf vermeintlich günstigere Vorkassenzahlungen einlassen. Dennoch: auch Stromtarife mit Vorauszahlungen sind nicht per se unseriös; auch zahlreiche Stadtwerke haben solche Tarife im Angebot. Weitere Stromspar-Tipps.