Mittlerweile besteht in vielen Bundesländern Deutschlands die sogenannte Rauchmelderpflicht. Während früher nur öffentliche Gebäude und Einrichtungen verpflichtet waren, Rauchmelder zu installieren, müssen viele Bundesbürger dies jetzt auch in ihren eigenen vier Wänden tun.
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Einheitliche Regelungen für die Anzahl der Rauchmelder, aber keine bundesweite Rauchmelderpflicht
Dabei gilt die DIN 14676. Diese schreibt fest, dass Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mindestens mit einem Rauchmelder versehen werden müssen. Die DIN 14676 gilt einheitlich für alle Bundesländer, die bereits die Rauchmelderpflicht eingeführt haben. Leider treibt der föderale Bürokratenwahn seltsame Blüten, denn es gibt in Deutschland noch keine einheitlichen Regelungen im Bereich der Pflicht für Rauchmelder. Dies liegt daran, dass viele Gesetze, eben auch dieses, nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene beschlossen werden. So müssen erst 16 Bundesländer einzeln beschließen, dass in ihren Landesgrenzen Rauchmelder Leben retten sollen. Viel teurer und komplizierter geht es nicht!
Der Rauchmelder als Lebensretter
Die meisten Opfer von Brandkatastrophen werden im Schlaf überrascht, Haupttodesfolge ist das Ersticken. Wer schläft bemerkt oft nicht, dass es brennt und erstickt im Schlaf. Oder aber, es ist schon zu spät, bis die Opfer aufwachen und das Feuer bemerken. Rauchmelder retten Leben, denn sie warnen frühzeitig. Schon eine geringe Menge Rauch reicht aus, damit das warnende Signal ertönt. Auch schlafende Menschen werden so frühzeitig gewarnt und haben gute Chancen, dem Feuer und dem gefährlichen Rauch zu entkommen. Rauchmelder sind ein Frühwarnsystem, welches wirklich ein Lebensretter sein kann. Brandschutz-Experten und Vertreter von Rettungskräften gehen davon aus, dass somit viele Menschen gerettet und vor dem sicheren Tod durch Feuer und Rauch beschützt werden können.
Auswahl und Anbringung der Rauchmelder
Natürlich ist es mit der eingeführten Pflicht nicht getan. Wichtig ist auch, dass die Menschen wissen, wie viele Rauchmelder sie anbringen müssen, wo und wie, und welche Rauchmelder auch wirklich sinnvoll und gut geeignet sind. Die Rauchmelder-Montage kann in der Regel auch durch Laien erfolgen – es sei denn widrige Umstände wie eine außergewöhnliche Deckenhöhe oder widerspenstiges Deckenmaterial erfordern einen Fachbetrieb wie Ernst Lamby aus Köln-Nippes. Die DIN 14676 schreibt vor, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, und auch in rettenden Fluren, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden sollte. In großen Räumen empfiehlt es sich, 2 Rauchmelder anzubringen. In durchschnittlich großen Wohnräumen aber genügt einer. Dieser sollte dann möglichst in der Mitte des Raumes an der Decke angebracht werden. Käufer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder das GS Zeichen tragen.
Nur die Hälfte derRaumelder erhielt das Urteil „gut“
Schlechte Ausführungen, teilweise aus Fernost, tragen dieses Prüfsymbol nicht und manche dieser Rauchmelder haben sich in einem Test der Stiftung Warentest als wirkungslos erwiesen. Wichtig ist auch, dass die Rauchmelder einen Testknopf besitzen. In der Regel werden solche Rauchmelder mit Batterien betrieben, geht die Leistung zu Neige, ertönt ein Warnsignal. So können sich die Menschen immer sicher sein, dass die Rauchmelder funktionieren und dass sie frühzeitig gewarnt werden, wenn die Leistung nachlässt. Neben dem vorgeschrieben Räumen können auch noch weitere Rauchmelder angebracht werden, so beispielsweise im Wohnzimmer oder im Büro. In den Nassräumen und der Küche wird meist von einer Anbringung abgesehen. Für die Küche gibt es jedoch auch spezielle Modelle, die nicht auf den üblichen Küchendunst oder Rauch anspringen.