Arbeitssicherheit auf der Baustelle

Sicherheit am Arbeitsplatz besitzt in Deutschland einen hohen Stellenwert, dem durch das Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen wird. Dabei beinhaltet das Arbeitsschutzgesetz nicht explizit bestimmte Vorgaben zum Schutz etwa vor Gefahren oder dem Schutz bestimmter Körperteile, sondern verpflichtet Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Gestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes in der Form, dass alle möglichen Gefahren auf ein Minimum reduziert werden. Dies umfasst einerseits die Geräte- und Maschinensicherheit und andrerseits die persönliche Schutzausrüstung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Solche grundsätzlichen Schutzmaßnahmen sollten auch beim Bau des eigenen Hauses befolgt werden, denn an einer Baustelle lauern überall Gefahren.

Bild 1: Gefährliche Arbeiten an der Baustelle erfordern die richtigen Schutzmaßnahmen
Bild 1: Gefährliche Arbeiten an der Baustelle erfordern die richtigen Schutzmaßnahmen

Auch der Gehörschutz gehört dazu

Arbeitsschutz beinhaltet folglich immer zwei Komponenten. Im Bauwesen finden sich beispielsweise eine Vielzahl an Geräten und Maschinen mit hoher Lärmemission wie Presslufthämmer, Kreissägen oder Schlagbohrmaschinen. Obwohl auch die Hersteller hier in der Pflicht stehen, die Geräuschentwicklung der Maschinen zu reduzieren, so kann dies aus technischen Gründen nur bis zu einem gewissen Grad erfolgen. Viele der Geräte erreichen Lärmpegel von über 100 dB. Der jeweilige Mitarbeiter ist laut Vorgabe der Berufsgenossenschaften, als Träger der Unfallversicherungen, dazu verpflichtet einen Gehörschutz ab 85 dB Lärmbelastung zu tragen. Der Arbeitgeber wiederum muss dafür sorgen, dass ein entsprechender Gehörschutz bereitgestellt wird.

Festgehalten sind die Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz bezüglich Lärm sowohl in der Arbeitsstättenverordnung wie auch der Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung.
Darin wiederum sind die Grenzwerte zur Lärmbelastung festgelegt, die bei 80 dB beginnen und eine Information der Mitarbeiter sowie die Bereitstellung von Gehörschutz notwendig machen.
Wird am Arbeitsplatz ein so genannter Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB erreicht, muss ein entsprechender Gehör-Schutz getragen werden, zudem ist die Kennzeichnung des Lärmbereichs vorgesehen und die Aufstellung eines Lärmminderungsprogrammes.

Gezielte Vorkehrungen zum Gehörschutz

Auf Baustellen lassen sich Lärmminderungsprogramme aufgrund der zeitlichen Kürze meist nicht wirklich umsetzen, dafür müssen die Geräte und Maschinen einen gut sichtbaren Hinweis tragen, dass das Gehör zu schützen ist. In der Regel handelt es sich dabei um ein rundes Piktogramm mit einem Kopf, an dem ein Kapselgehörschutz zu sehen ist. Natürlich stehen ebenso die leitenden Mitarbeiter einer Baustelle in der Pflicht, die Fachkräfte und Arbeiter anzuhalten, sich gegen Lärm zu schützen, wobei dies keine Soll-Vorgabe ist, sondern eine Pflicht innerhalb des Arbeitsschutz, die genauso einzuhalten ist wie das Tragen von Sicherheitsschuhen oder eines Schutzhelmes.

Das diese Präventionsmaßnahmen ihre Wirkung zeigen, ist durch einen Blick auf die Statistik zu Erkrankungen durch Lärm der dguv, dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, zu ersehen. Hier zeigt sich noch im Jahr 1976 eine Rate von über 20.000 Verdachtsfällen zu Lärmschädigung am Arbeitsplatz. Diese Verdachtsfälle reduzierten sich bis in das Jahr 2005 auf unter 10.000 Fälle, wovon sich etwa 6000 Fälle bestätigten und der jährliche Zuwachs etwa bei 500 Fällen liegt. An der Menge der Schädigungen durch Lärm ist das Bauwesen mit etwa 19 % vertreten.

Bild 2: Eine Rüttelplatte mit großer Lärmentwicklung im Betrieb
Bild 2: Eine Rüttelplatte mit großer Lärmentwicklung im Betrieb

Lärmbelastung wird oft unterschätzt

Schädigungen des Gehörs durch Lärm sind also in der Gesamtzahl keineswegs als geringfügig anzusehen und belasten einerseits natürlich den betroffenen Arbeitnehmer, andrerseits aber auch das Sozial- und Gesundheitssystem. Dementsprechend ist eine gute Gehörschutzprävention auf Baustellen unbedingt notwendig, wobei die verschiedenen Hersteller unterschiedliche Gehörschutzmittel anbieten. Angefangen vom Ohrstöpsel aus formbaren Schaumstoff über Stöpsel mit Umhängeband bis zu speziell angefertigten, den Gehörgängen des Mitarbeiters nachgeformten Gehörstöpseln.

Umfassender ist natürlich der Kapselgehörschutz, der die gesamte Ohrmuschel umschließt und so Schallwellen wirkungsvoller abschirmen kann. Hier bestehen je nach Aufbau unterschiedlich stark wirkende Abschirmungen, wobei eine völlige Abschirmung des von außen eindringenden Geräuschpegels in den seltensten Fällen notwendig und auch nicht gewollt ist. Das Hören ist eine elementare Sinneswahrnehmung des Menschen und dient auch der Gefahrenabwehr, folglich werden Gehörschutzmittel fast immer nur mit einer Lärm mindernden Isolierung versehen. Deren Grad bestimmt wiederum den Einsatz der Mittel je nach der Gefährdungsanalyse zum Arbeitsplatz.

Bildquellen:

Bild 1: © Petra Bork / pixelio.de
Bild 2: © fefufoto – www.fotolia.com

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